Weitere Leistungen aus dem Bereich Pflege
Ein Pflegedienst mit vielen Vorteilen
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Sollten Angehörige oder Freunde, die Pflege von pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld selbst sicherstellen und dafür Pflegegeld beziehen, sind diese durch die Pflegeversicherung zu halb- oder vierteljährlichen Beratungsbesuchen durch einen Pflegedienst verpflichtet.
Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und als Pflegegeldempfänger haben Sie die Möglichkeit ihren Pflegedienst für Ihren Beratungsbesuch frei zu wählen.
Wir Ihr Pflegedienst Gänseblümchen aus Gelsenkirchen führen Beratungsbesuche bei Ihnen im häuslichen Umfeld durch. Unsere erfahrenen Pflegekräfte geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Ihrer aktuellen Pflegesituation und zeigen Ihnen auch Möglichkeiten der Verbesserungen. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit unserem umfassenden Leistungsangebot und sorgen dafür, dass nicht nur die Qualität der häuslichen Betreuung, sondern auch die Pflege gesichert ist.
Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gibt es ebenfalls Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag . Dieser Betrag gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger und liegt bei 125 Euro monatlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, wie auch bei Bewohner/innen stationärer Einrichtungen, ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.
Haben Sie oder jemand anders einen anerkannten Pflegegrad, stehen Ihnen also zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegeversicherung zu.
Zusätzliche Betreuungsleistungen - Was alles dazu gehört
Wichtig sind hierbei die individuelle Verfassung und die tagesaktuelle Gesundheit der Pflegebedürftigen.
- Spaziergänge oder Ausflüge
- Bewegungsübungen und Tanzen
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Leichte Gartenarbeit
- Basteln und Malen
- Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
- Musizieren, Musik hören, singen
- Kochen und backen
- Gesellschaftsspiele wie zum Beispiel Karten- oder Brettspiele
- Lesen und Vorlesen
- Besuch kultureller Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen
- Besuch von Gottesdiensten oder Friedhöfen
- Präsenz der Betreuungskraft, um Sicherheit und Orientierung zu vermitteln, sowie Ängste zu nehmen
Wichtiger Hinweis:
Wird die zusätzliche Betreuungsleistung von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege in Anspruch genommen, gehören zur Unterstützung im Alltag weitere wichtige Aspekte.
- Einkaufen
- die Begleitung zu Arztbesuchen,
- die Einbindung von Pflegebegleitern
- Reinigung der Wohnung
- Betreuung von Personen mit Demenz, die stundenweise Tagesbetreuung oder spezielle Angebote zur Mobilisierung
Ausgenommen sind jedoch die Leistungen der Selbstversorgung durch ambulante Pflegedienste bei Pflegegrad 2 bis 5.
Fachkosmetische Mani- und Pediküre
Selbst im Alter ist eine professionelle Hand- und Fusspflege besonders wichtig. Denn kaum einen Körperteil strapazieren wir stärker als unsere Hände und Füsse.
Für ältere Menschen macht es durchaus Sinn, die Pflege der Hände und Füße einem Profi zu überlassen. Zum einen werden die Nägel mit zunehmendem Alter brüchiger und empfindlicher. Gleichzeitig nehmen unsere Sehkraft und unsere motorische Geschicklichkeit ab. Wer nicht mehr gut sieht oder seine Gelenke nicht mehr richtig bewegen kann, kann sich beim Hantieren mit Nagelschere und Feile schnell böse verletzen. Das gilt besonders an den Füßen, wo falsch geschnittene Nägel sehr schnell einwachsen und dann große Schmerzen verursachen können.
Auch die Hornhaut wird im Alter schnell unansehnlich, was nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass wir uns unter der Dusche nicht mehr trauen, so beherzt zum Bimsstein zu greifen wie früher. Schließlich ist die Gefahr zu stürzen einfach größer, als in jungen Jahren und mit viel schlimmeren Konsequenzen verbunden.
Gerade ältere Menschen sollten sich deshalb regelmäßig eine professionelle Maniküre und Pediküre erlauben. Das steigert nicht nur das eigene Wohlbefinden, sondern ist auch ein valider Beitrag zur Unfallverhütung.
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Buslinie 302, bis Haltestelle Buer Rathaus
Ab Gladbeck Goetheplatz
Buslinie SB91, bis Haltestelle Buer Rathaus
Ab Essen Hbf
U-Bahn U11, bis Haltestelle Querer Straße, weiter mit der 301 bis Haltestelle Buer Rathaus / Kunstmuseum
Der Eingang befindet sich vor dem Filmpalast Schauburg auf der Horster Straße in Gehrichtung rechts.